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VSFR-Tiervermittlung

Die Tiere in Auffangstationen und Tierheimen sind Verzichtstiere oder stammen aus Abgaben oder Beschlagnahmungen. Bei Eintritt in unsere Auffangstationen werden alle Tiere tierärztlich untersucht. Nach einer zweimonatigen Quarantäne können sie vermittelt werden. Bei bewilligungspflichtigen Tieren braucht es einen SKN und eine gültige Haltebewilligung. 

 

Wir bzw. unsere Mitglieder nehmen sich das Recht, ein neues Zuhause vorher zu kontrollieren.

 

Wir werden, wenn nötig eine Platzierungsvereinbarung ausstellen und einen angemessenen Vermittlungs-Betrag ansetzen.

Für Fische werden Sie zu AquaLuz umgeleitet. Bei Interesse für unsere Reptilien bitte das Angebot von der Tiervermittlung «Adopt a pet» des Schweizer Tierschutz STS.

 

Der VSFR vermittelt keine Tiere ins Ausland.

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Reptilien

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